Berufung gegen den Rezeß der Vorinstanz vom 15. Febr. 1718, wonach der Appellant die Gelder des Juden Aaron Beer, die er vom Geheimen Kanzleisekretär Vogel empfangen hat, in der Höhe der Schuldforderung des Appellaten gegen Beer innerhalb von vier Tagen herausgeben und Verzugszinsen dafür bezahlen soll. Der Appellat prozessierte kraft Zessionsrecht gegen Aaron Beer auf Bezahlung einer Schuld von 1500 Rtlr. Das RKG bestätigte mit Urteil vom 24. Jan. 1727 das Urteil der Vorinstanz, erlegte dem Appellanten die reichsüblichen 5 % Zinsen auf und sprach ihn frei, die Prozeßkosten für Beer bezahlen zu müssen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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