Nachdem Dorfmeister und Gemeinde zu Geislingen am Kocher von Leonhard Feuchter und Melchior Wetzel, beide Stättmeister zu Schwäbisch Hall und verordnete Oberheiligenpfleger in Geislingen, mehrere daselbst gelegene, nach Lage und Anstößern näher bezeichnete Güter käuflich erworben haben, verschreiben sie den Pflegern nachfolgend spezifizierte Herrengülten aus genannten Liegenschaften, zahlbar jeweils auf Martini. Die Aussteller versprechen auch namens ihrer Erben stets pünktliche Gültzahlung sowie in allen Fällen von Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung und räumen den Pflegern und deren Amtsnachfolgern für den Fall der Säumigkeit oder Unterlassung Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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