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Strittige Rechts- und Besitzverhältnisse in Bezug auf das Dorf Ennetach zwischen Friedberg-Scheer und Österreich
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 3 Nr. 884
Rep. II Pk. 92
K.III, F.38 Nr.16
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 3 Friedberg-Scheer: Akten
Friedberg-Scheer: Akten >> 8. Untertanen- und Gemeindesachen >> 8.3. Rechts- und Besitzverhältnisse
(1330-) 1770
Darin:
1) 1375 Sept. 25
Herzog Leopold von Österreich hat das Dorf Ennetach mit Zwingen,
Bannen, Gerichten und anderen Rechten zu der Stadt Mengen gegeben
und erlaubt den Bürgern von Mengen, Ennetach mit Gräben und Zäunen zu versehen.
Abschrift, Papier
2) Kopialbuch: Verträge und Urkunde über Enntach von [1614]:
a) 1559 Nov. 13
Graf Christoph Froben von Zimmern und Sigmund von Hornstein,
Deutschordens-Landkomtur der Ballei Elsaß und Burgund und der
Kommende Altshausen schlichten den Streit zwischen Truchseß
Wilhelm von Waldburg und dem Bürgermeister und Rat zu Mengen
wegen einer Wässerung zu Mengen unter dem Ablaß der Nonnenmühle
im Nonnenbach.
Siehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 601
b) 1420 März 12 (Gregor)
Bürgermeister und Rat der Stadt Mengen, sowie Richter und
Bauerschaft von Ennetach schließen einen Vertrag über Straßen-
und Wegerechte.
Siehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 62
c) 1463 Juni (Johannes zu sunwenden im sumer)
Der Streit zwischen Stift Buchau und Ammann, Richter und der
ganzen Gemeinde Ennetach über etliche Äcker zu Ennetach und
Mengen wurde in Gegenwart des Bilgris von Reischach, des
bevollmächtigten Anwalts und Vogts des Truchsessen Eberhard von
Waldburg, geschlichtet.
Siehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 152
d) 1513 Aug. 16 Innsbruck
Kaiser Maximilian leiht Heinrich vom Stein von Emerkingen für
sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder Eberhard und
Bernhard die Fischenz zu Mengen in der Ablach von der Eichweide
des äußeren Fachs bis in die Donau und einen Hof zu Enslingen.
Siehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 386
e) 1587 Mai 14 Innsbruck
Erherzog Ferdinand von Österreich befiehlt Truchseß Christoph
von Waldburg sich in den Kompromiß, in den er bereits
eingewilligt hat, im Streit mit Graf Karl von Zollern zu fügen
und gibt ihm drei Monate Zeit, seine Einwände vorzubringen.
Vgl. Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 799
f) 1587 Mai 14 Innsbruck
Erzherzog Ferdinand von Österreich setzt Andreas Ebinger von der
Burg (Ebinger von Steißlingen), Obervogt zu Hohenfels, Dr. Johann Herzog, Wilhelm Gundelfinger, Obervogt zu Neufra, und Dr. Martin Römelin als Kommissare im Streit zwischen Truchseß Christoph von Waldburg und Graf Karl von Zollern um das Holzflössen auf der Donau, Hohe und Geleitliche Obrigkeit, Jagdgerechtigkeit und andere Streitigkeiten ein.
g) 1536 Jan. 11 Innsbruck
König Ferdinand leiht Truchseß Wilhelm von Waldburg für sich selbst und als Lehenträger der Söhne des verstorbenen Truchsessen Georg von Waldburg und der männlichen Leibeserben für vergangene und zukünftige Dienste am Haus Österreich die Fischenz zu Mengen in der Ablach von der Eichscheide des äußeren Fachs bis zur Donau und den Hof Hagelsburg.
Siehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 485
h) 1614 Juli 16 Innsbruck
Erherzog Maximilian von Österreich leiht dem Truchsessen Christoph Marx von Waldburg für sich selbst und als Lehenträger seiner Brüder und seiner Vettern die Fischenz zu Mengen in der Ablach von der Eichscheide des äußeren Fachs bis zur Donau und den Hof Hagelsburg.
Siehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 1044
i) 1604 Juli 24
Christoph Thumb von Neuburg, Deutschordens-Landkomantor der Ballei Elsaß und Burgund und der Kommende Altshausen, läßt Truchseß Christoph von Waldburg nach Zustimmung durch Freiherr Rudolf von Bollweiler und Dr. Gall Hager, beide kaiserliche und österreichische Räte und vormals verordnete Kommissare, folgende Urkunden vidimieren und zustellen (siehe Kretzschmar, Urkundenregesten, Nr. 917):
ia) 1586 Sept. 4 Innsbruck
Erzherzog Ferdinand von Österreich schreibt an Deutschordens-Landkomtur Hugo Dietrich von Hohenlandberg als
mitverordneten Kommissar in der Streitsache zwischen Graf Karl von Zollern und Truchseß Christoph von Waldburg wegen des
Holzflössens auf der Donau, der Hohen und Geleitlichen Obrigkeit und der anderen Streitpunkte und bestätigt das von den Kommissaren beschlossene Interimsurteil mit Vorbehalten.
Si ehe Kretzschmar, Urkundenregesten Nr. 793
1 b) 1587 Mai 14 Innsbruck
Erzherzog Ferdinand von Österreich schreibt an seine Räte Deutschordens-Landkomtur Hugo Dietrich von Hohenlandsberg,
den am 4. September 1586 ratifizierten Kompromiß.
Siehe Kretschmar, Urkundenregesten Nr. 799
j) 1375 Sept. 25
Herzog Leopold von Österreich hat das Dorf Ennetach mit Zwingen, Bännen, Gerichten und anderen Rechten zu der Stadt Mengen gegeben und erlaubt Bürgern von Mengen, Ennetach mit Gräben und Zäunen zu versehen.
k) 1412 Juni 2 (Fronleichnam) Frieburg i.Br.
Herzog Friedrich zu Österreich bestätigt Konrad vom Stein, daß er die Fischenz zu Mengen als Pfandschaft für 24 Mark Silber verliehen bekam und noch innehat.
1) 1430 [Jan. 28] (Sankt Agnestag) Mengen
Prior Ulrich und der Konvent des Wilhelmitenklosters zu Mengen haben von Wolf von Stein die Fischenz zu Mengen, die dieser als österreichische Pfandschaft innehatte, für 24 Mark Silber erhalten unter der Maßgabe des Rückkaufsrecht durch Österreich.
m) 1384 Aug. 14 [Pruck in Eger]
Herzog Leopold von Österreich hat Truchseß Johann von Waldburg die Städte Riedlingen, Mengen und Munderkingen verpfändet.
n) 1424 Aug. 28 (Mo. nach Sanct Bartolomeustag)
Graf Rudolf zu Montfort bestätigt die Schenkung, die der verstorbene Graf Haug von Montfort dem Dominikanerinnenkonvent zu Mengen im Dorf [Ennetach] über deren derzeitige Hofstatt mit allem Zubehör und das Gut auf dem Hipfelsberg mit allem Zubehör, ebenso wie die Schenkung der Brüder Hortung, Leutpriester der St. Martinskirche zu Mengen [Ennetach] und die sogenannte Mühlwies mit allem Zubehör übergeben hat, und befreit sie von allen Steuern und Diensten unter der Maßgabe, daß sie ohne Genehmigung nichts verkaufen, versetzen oder verändern dürfen.
o) 1330 [Jan. 28] (Sanct Agnestag)
Graf Wilhelm von Montfort bestätigt die Schenkung seines vestorbenen Vetters Haug an das Dominikanerinnenkloster zu Mengen dem Dorf (Ennetach] über die Hofstatt des oben genannten Klosters.
p) Lagerbuchauszüge
1 Bd., foliiert 1-53, Einband: Pergamenturkunde
Ablach (Gewässer)
Bad Buchau BC; Stift
Donau (Gewässer); Fischerei
Ennetach, Mengen SIG
Ennetach, Mengen SIG; Kloster
Ennetach, Mengen SIG; Mühle
Freiburg im Breisgau FR; (Ausstellungsort)
Hagelsburg: Ölkofen, Hohentengen SIG
Hohenfels KN; Deutschordensherrschaft, Ebinger von der Burg, Andreas, Obervogt
Mengen SIG
Mengen SIG; Wilhelmiterkloster
Munderkingen UL; Pfandschaft
Neufra, Riedlingen BC; (Amt), Gundelfinger, Wilhelm, Obervogt
Nonnenmühle: Ennetach, Mengen SIG
Riedlingen BC; Pfandschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.