Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert als Vertreter seines Sohnes Pfalzgraf Philipp, Dompropst zu Mainz, dem Herzog Eberhard von Württemberg die Bezahlung von 6.000 Gulden. Hintergrund waren Meinungsverschiedenheiten über das Testament von [Eberhards Mutter] Mechthild, geborene Pfalzgräfin bei Rhein und Erzherzogin von Österreich. Nach Meinung des Kurfürsten hätte diese in ihrem letzten Willen und Testament dem jungen Philipp ein Drittel von ihren beiden Morgengaben zugesprochen, die sie von ihren Ehemännern Herzog Albrecht von Österreich und Graf Ludwig von Württemberg erhalten hatte. Nach Meinung Eberhards wäre dem nicht so gewesen. Schließlich hatte man sich auf die Zahlung der 6.000 Gulden geeinigt, womit alle Ansprüche des jungen Philipp abgegolten sein sollen. Kurfürst Philipp verspricht Herzog Eberhard, ihn und seine Erben schadlos zu halten, falls sein Sohn Philipp oder jemand in dessen Namen den Württemberger Herzog deswegen belangen würde. Kurfürst Philipp besiegelt öffentlich mit seinem fürstlichen Siegel.