Heinrich von Pflummern, Bürgermeister zu Biberach, Sigmund von Ertingen, B. daselbst, und Ott Faurer, B. zu Riedlingen, als Schiedsleute schlichten die Streitsache zwischen dem Truchsessen Jakob von Waldburg, Reichslandvogt in Schwaben, und denen zu Offingen, die in die Vogtei Bussen gehören, sowie etlichen Leuten von Langenenslingen (Enßlingen) einerseits, Konrad Klogk, B. zu Biberach, und Hans Wanner, B. zu Riedlingen, andererseits. Sie treffen folgende Bestimmungen: Die Viehtratten, die zum Bussen und zu Offingen gehören, sollen allen Teilen gemeinsam sein. Der Truchseß, bzw. der jeweilige Besitzer des Bussen, soll mit Klogk und Wanner zusammen das Gericht zu Offingen mit jeweils 6 Richtern besetzen und innehaben, welches über Frevel und Unzucht richten soll, wobei jeder der Streitpartner über seine Untertanen zu Gericht sitzen soll. Jeder Teil soll über sein Gut einen eigenen Amtmann haben. In Offingen sollen beide Teile bei ihren Rechten bleiben, doch sollen Klogk und Wanner die Taferne und den Hirtenstab daselbst behalten. Ebenso sollen sie ihre Weiher, die sie gebaut haben, beibehalten und sollen die Verträge, die sie deswegen mit Berchtold vom Stain von Ronsperg und denen von Uttenweiler geschlossen haben, in Kraft bleiben. Dafür geben Klogk und Wanner der Gemeinde und Geburschaft zu Offingen 30 Jcht. Holz an Boden, Feld und Weide "am Lußhowe", die diese nutzen darf