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Enthält v. a.:
- Lehnstrafe des Hans Liborius von Bredow, 13. Januar 1686
- Lehnstrafe des Adam Georg von Barfus, 13. Januar 1686
- Lehnstrafe von Andreas Schultze und Katharina Elisabeth Ideler wegen Gut Buskow, 13. Januar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) der Brüder Christoph Joachim, Henning Otto, Levin Ernst und Matthias Gabriel von Meseberg, 19. Januar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) des Joachim Dietert zu Manker, 19. Januar 1686
- Lehnstrafe der Brüder von Burgsdorff, 23. Januar 1686
- Lehnstreitigkeiten zwischen den Brüdern Georg, Erdmann, Kaspar, David und Christoph von Oppen wegen Groß Köris; Erwähnte: Hans Heinrich, Hans Friedrich und Kaspar Christoph von Oppen, 23. Januar 1686
- Gut Einwinkel, 28. Januar 1686
- Lehnstrafe des Schulzen Lorenz Jakob zu Schlunkendorf und des Schulzen Hans Schultze zu Lüdersdorf, 28. Januar 1686
- Belehnung des Nikolaus Wredau mit dem von Abraham Hildebrand von Vinzelberg gekauften Burglehn zu Arneburg, 1. Februar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) der Anna Stahlberg, Witwe des Daniel Simonis zu Wittstock, wegen zwei Lehnhufen zu Wittstock, 1. Februar 1686
- Lehnstrafe des Hans Christoph von Hake/Hacke, 1. Februar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) der Geschwister von Ketten wegen Gut Buschow, 10. Februar 1686
- Lehnstrafe des Wolff Albrecht von Knobloch und der Geschwister von Barsdorf, 10. Februar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) des Präsidenten von Lüderitz, 10. Februar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) des Achatz Wilhelm von Schenck, 12. Februar 1686
- Konsens (Zustimmung) für Hans Christian von Fabian über den Anteil des Christoph von Wuthenau an Gut Loyow (Lögow), 10. Februar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) des Hans Palm zu Glienecke im Amt Ziesar [Landkreis Jerichow I] auf das Bauerlehn Mark Seelensdorf, 15. Februar 1686
- Lehngeld des Aschwin von Saldern, 17. Februar 1686
- Lehngeld des Otto Friedrich von Holtzendorff, 17. Februar 1686
- Lehngeld der Kinder des Martin Friedrich von Sydow, 18. Februar 1686
- Konsens (Zustimmung) für Kaspar Heinrich von Kloeden wegen an den Schulzen zu Schäplitz verkaufter Wiesen, 20. Februar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) des Wolff Christian von Loeben nach dem Tode des Hans Daniel von Loeben, 20. Februar 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) von Werner und Liborius von der Groeben, 20. Februar 1686
- Lehnstrafe des Vormunds Nikolaus Kratz wegen Lehnstücken zu Behrendorf, 20. Februar 1686
- Lehnstrafe der Brüder von Meseberg, 20. Februar 1686
- Anspruch von Hans Albrecht von Bülow als Vormund des Otto Rudolf von Rochow auf die Güter Schulzendorf und Schmöckwitz; Erwähnte: Adolf und Otto Christoph von Rochow; Otto von Kahlenberg; Margarethe Elisabeth von Moltke, 20. Februar 1686
- Sentenz (Urteil) gegen die Söhne des Hans Erdmann von Bertikow, David Reimar und Alexander Moritz von Bertikow, wegen eines Anteils an Gut Bertikow; Erwähnte: Christoph Moritz von Rindtorff und Balthasar Joachim von Bertikow, 20. Februar 1686
- Lehnstrafe der Beata Anna Weber verwitwete Peltzer auf Gut Dalchau, 20. Februar 1686
- Abschied (Entscheid) gegen die Stadt Luckau wegen des Guts Altena; erwähnt:Bürgermeister Andreas Christoph Richter, 20. Februar 1686
- Sentenz (Urteil) gegen die Vettern Christoph Ludwig, Hans Albrecht und Joachim Adolf von Knobloch wegen eines Lehn zu Pessin, 20. Februar 1686
- Lehnstrafe des David Reyer, 24. Februar 1686
- Sentenz (Urteil) gegen Augustus von Itzenplitz wegen des Lehnguts Grieben; Erwähnte: Georg und Jürgen von Itzenplitz, 24. Februar 1686
- Lehnstrafe des Grafen von Sparr wegen des Bauernhofs Wustermark, 24. Februar 1686
- Prorogation (Verlängerung) des Konsenses (Zustimmung) für den herzoglich-mecklenburgischen Hofrat Joachim Schnebel auf das Gut Darsekau; Erwähnte: Herzog Friedrich von Mecklenburg; Christoph und Thönnies von Wustrow; Georg von der Schulenburg; Asche von dem Knesebeck zu Tylsen; Kurt von Münchhausen; Bischof Christian von Minden; Herzog Julius von Braunschweig; Herzogin Maria Katharina von Mecklenburg, 24. Februar 1686
- Konsens (Zustimmung) für Malachias Petzsche über die durch seine Eltern von den Familien von Gartow und Zetzen (?) gekauften Pächten, 24. Februar 1686
- Nachprüfung des Kaufs von Gut Golm durch den Vater der Constantia Tonnenbinder von der Familie von der Groeben zu Golm, 24. Februar 1686
- Sentenz (Urteil) gegen Kuno Heinrich von Katte zu Vieritz wegen Gut Buschow; Erwähnte: Baltzer Friedrich, Anna Sophie, Hippolyta, Hedwig und Melchior von Katte; Hans Georg von Graevenitz; Alexander Ludolf von Quast; Otto Friedrich von Falkenberg; Christian Ludwig Mark; Kaspar und Philipp von Knobloch; Judith Sophie von Ribbeck; Melchior von Bardeleben, 27. Februar 1686
- Sentenz (Urteil) im Verfahren advocatus fisci (Staatsanwalt) ./. Wichard von Tauer: Gut Pollitz; Erwähnte: Hippolyta und Helmut von Rohr; Josua von Moellendorff; 13. März 1686
- Lehngeld der Kinder des Ernst Heinrich von der Groeben, 13. März 1686
- Lehnfehler (Verletzung der Lehnpflicht) des Ludwig von der Groeben, 18. März 1686
- Ablieferung der erhobenen Lehngelder durch die Landreiter Gottfried Junka, Heinrich Möllenbeck und Heinrich Fricke; Einziehen der kurbrandenburg zustehenden Lehngelder von Grünnitz bei Penkun in Pommern; Erwähnte: Zacharias Tönies; Elisabeth Jering, 23. März 1686.
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Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.