Gerhard Hulsen macht bekannt, daß Abt Hugo ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Hulsengut zu Atrop im Kirchspiel Hochemmerich belehnt hat. Er hat gehuldigt. Er wird das Gut nicht versplittern, verschlechtern oder in andere Hände bringen. Ein neuer Lehnsträger soll das Gut jeweils nach Zahlung von 20 Goldgulden empfangen. Anwesend waren Johann Borken, Rentmeister in Asterlagen, und Ewald Kumpsthoff, Prokurator am Hofgericht in Düsseldorf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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