Joannes Antonius, Erzbischof und Bischof von Ariminum [Rimini], Nuntius mit dem Recht eines Legaten de latere des Papstes Clemens XI. bei Kaiser Leopold [I.], befiehlt dem Generalvikar und den Offizialen von Salzburg, über Georgius Nüzinger und Maria Stainpacherin, im 2. und 3. Grade verwandt, die sich nach Vollzug der copula carnalis an ihn um Ehedispens gewandt haben und für deren Erteilung ihm der Papst die Vollmacht verliehen hat, Erfahrung einzuziehen und ihnen nach Gestalt der Dinge die Ehedispens zu erteilen und ein eventuell gezeugtes Kind zu legitimieren. Das Verfahren ist bei Strafe der Exkommunikation kostenlos zu führen. Insert in Nr. 166

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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