Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kaiser Rudolf II. belehnt Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt zugleich wegen der Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel und Ludwig IV. von Hessen...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
A 4 Passivlehen (Lehnsbriefe für Hessen-Darmstadt und Rechtsvorgänger)
Passivlehen (Lehnsbriefe für Hessen-Darmstadt und Rechtsvorgänger) >> Urkunden
Prag 1597 April 31
Hessen-Darmstadt
Pergament, mit angehängtem Majestätssiegel und den Unterschriften Kaiser Rudolfs II. und des An. Hanniwaldt.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Rudolf II. belehnt Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt zugleich wegen der Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel und Ludwig IV. von Hessen-Marburg sowie in Vormundschaft für seine minderjährigen Brüder Philipp, Friedrich und Heinrich mit Landgrafschaft und Fürstentum Hessen samt Landen, Leuten, Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Freiheiten, Gnaden, Herrlichkeiten, Zöllen, Geleiten, Ober- und Nieder-Gerichten, Freistühlen, Blutbann, Gewohnheiten, Besitzungen, Eigenschaften, Stiften, Klöstern, Vogteien, Oberen und Niederen Mannen, Mannschaften, Herrschaften, Lehen, Geistlichen und Weltlichen Lehenschaften, Zwängen, Bännen, Kreisen, Wäldern, Hölzern, Büschen, Feldern, Weiden, Wasserläufen, Jagden, Wildbännen, Waidnereien, Ernten, Bergwerken, Erbämtern, Zinsen, Gülten, Ehren, Rechten, Würden und allem anderen Recht, das dazugehört, was vom Heiligen Reich zu Lehen rührt, einschließlich der Grafschaft Waldeck, die ihre Vorfahren dem Reich und den Vorfahren des Kaisers zu Lehen aufgetragen haben. Er bestätigt die Erbverbrüderung der Länder Sachsen, Hessen, Thüringen und Meißen, die durch Kaiser Sigismund, König Albrecht, die Kaiser Friedrich III., Maximilian I, Karl V, Ferdinand I. und Maximilian II. bestätigt worden war. Außerdem belehnt er ihn mit dem Zoll zu St. Goar, zwei alten Turnosen am Zoll zu Boppard, und zwar von jedem Fuder Wein und Kaufmannsschatz, die den Rhein hinauf- und hinabgehen, dem Dorf Crumstadt, der Hälfte des Schlosses Eppstein, dem Landgericht Mechtildshausen und dem Rheinfahr zu Weisenau, die Landgraf Wilhelm III. von Hessen-Marburg von Gottfried von Eppstein gekauft hatte, samt allem Zubehör, Burg und Stadtrecht zu Rüsselsheim, der Zollfreiheit des Eigenbedarfs auf dem Rhein, wie Landgraf Wilhelm III. sie von Kaiser Maximilian I. erlangt hatte, dem Recht am Schloß Kalsmunt, der Vogtei und dem Geleit zu Wetzlar, die mit Zustimmung Kaiser Karls V. von den Grafen Philipp III. und Johann III. von Nassau-Saarbrücken mit Landgraf Philipp I. von Hessen getauscht worden waren, sowie Schloß, Stadt und Herrschaft Rietberg samt allem Zubehör, die nach dem Tod Graf Johanns II. von Rietberg und ihrem Heimfall von Landgraf Philipp I. dem Reich zu Lehen aufgetragen worden war. Die Leheneide sind durch die Gesandten Sittich von Berlepsch und Eberhard von Weihe abgelegt worden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.
Lagerung: 017, Schrank 5, Schublade 1
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.