Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert Erhard von Helmstatt, der ihm auf Befehl des pfalgräflichen Amtmanns zu Kaiserslautern Hans von Flersheim für den Kauf von Wolfstein (Wolffstein) 2.000 Gulden hat ausrichten lassen, die Auszahlung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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