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Adolf und Margarete Müllemann
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Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf >> Bestand Düsseldorf I >> Akten >> IV. Finanzverwaltung >> 52. Prozesse
1322-1692
Enthält: außer nachstehende Urkunden zwei Pakete dazugehörige Akten bis 1692. 1322 ff.: Notizen über die Nachfahren Friedrichs v. Eyll (geb. 1322, verstorben 1371): Hermann von Born verheiratet 1364, verstorben 1390; Quad zu Aprath, von Winkelshausen, von Neuenahr von Rodenbusch (Wülfrath), Dr. Kranen; 17.09.1411: (ipsa die Lamberti ep.) Wynmar ter Voyrt verkauft an Heinrich Goitzmann und dessen Frau Lyse up dem Vrijthove den “Paesche” gen. Kamp bei Wulffraide, gelegen beim Gut ter Stielen, belastet mit einer Rente von 9 Weisspfennig an die Kirche zu Wülfrath, die Wynmar weiter zahlen muß. Zur Sicherung der Käufer verpfändet er diesen sein “Vloylls Haus” gen. Haus im Dorfe W. und einen Garten bei dem Dorfe (Angrenzer: Henken Schiemanns Haus und Hof beim Wege, Tymmermanns-Hof, Eirbeckwater). Siegler: Wynmer und Herm. v. Rickraide, Richter zu Hardenberge (“der ehrwyrdige vroyme man vam schilde geboren”). Abschrift, Pap. 19.05.1477: (Montag nach Exaudi) Junker Heinrich Graf zu Lymburch verkauft an Henr. in der Molen seine 2 Drittel des Erbes und Gutes in der Molen zu Wulffrade, deren drittes Drittel Heinrich in der Molen schon besitzt, für 320 rhein. Gulden. Mittelsleute: (für den Grafen) Roeland v. Koberaide und Joh. ten Damme, Richter zu Hardenberg, ferner (für den Ankäufer) Henr. Ronge, Pastor zu Neveß (=Neviges) und Geryt v. Wulfraide, beide Priester.Das Original war ein Chirograph. 01.03.1513: (up s. Swibberts tagh...) Vor diesem Datum war vor Alef Qwade, Vogt zu Medman (Mettmann) Alf van dem Huiß, Geret Lenß, Pastor zu Wulffraid, und Friedr. up dem Buckel ein Vergleich abgeschlossen worden zwischen Hinr. in der Molen zu Wülfrath und dessen Schwester Drutgen wegen des Grotenkamps. Die bezüglichen Urkunden hatte Alf v.d. Huiß zu Gereßhem (Gerresheim) “hinder die wydtfrauwe Peter Eyckmarts huyß gesatt.” Dies wird u.a. von Alf v.d. Huiß und den Schöffen des Landgericht Mettmann beurkundet und besiegelt. (Schöffen des Gerichts; Reinhart to Nederschwatpe, Tyle Bruyme und Ernken im Hellenbroick).-Abschr. d. 16. Jh. (ohne Datum). Abmachung der Eheleute Henken und Gotßa in der Molen mit ihren Kindern betr. den Hof in der Molen. Leibzuchtsvertrag. 03.04.1524: (up sondach Quasi modo geniti) Vor Joh. zo der Moellen und Hannes Scholtiß “Schöffen der Dingbank des Landgerichtes zu Medmann”, verzichten die Geschwister Joh. und Elis. in der Moellen (nach Empfang ihres “Erbgeldes”) zu Gunsten ihres Bruders bzw. ihrer Schwägerin Gerit und Merg auf das Gut in der Moellen, das ihre Eltern Joh. und Gotsta in der Moellen am heutigen Tage Gerit und Merg übergeben haben.- Org.Perg. Schöffenamtssiegel ab. 1556: Notiz des Wardeins Henr. Ernst in Düsseldorf über die Bewertung des Talers/Reichstalers. 06.06.1556: Vor Hein (zu) Scheffgens und Adolf um dem Peddenbroich, Schöffen des Landgerichtes Medtman, treffen Gerh. in den Mullen und seine Frau Maria Roedt in ihrer “in der Mullen” genannten Wohnung zu Wülfrath unter Bezugnahme des Herzogs Wilhelm von Jülich-Cleve-Berg, Sattel- Schatz- oder Dienst- sowie Lehensgüter aufzuteilen (und das Gut in der Mullen ist ein Lehensgut von Schloß Hohenlimburg), eine Abmachung über die Erbfolge in dem Gute. Unter Ausschließung ihres Sohnes Johann, der sich wider Willen der Eltern verheiratet und sich auch sonst als renitent gezeigt hat, bestimmen sie, dass einer der anderen Söhne Adolf, Gerhard und Herrmann den Hof übernehmen solle, je nachdem sich einer am besten eigne. Diesem wird aber die Verpflichtung zu gewissen Zahlungen an seine Brüder und seine Schwester Mettel auferlegt. Die beiden anderen Güter Winckelhausen und “das Eigen” sollen gleichmäßig verteilt werden, jedoch soll der Inhaber des Mullenhofes keinen Anteil haben usw.- Mittelsleute: (auf Seiten des Vaters) Wilh. Lutzenraidt, Schultheiß zu Hackenbroich, Erwin Totelshoven und Heintgen uff dem Eigen, ferner (auf Seiten der Mutter) Ad.Rodt, Joh. Ley und Joh. zu Drinhausen. Mitbeurkundet von den Landschöffen Wilh. Byen (Richter!), Rutger zu Hellenbroch, Heinr. Schramm, Jak. zu Bulthaus und Gerh. Hingen. - Siegler: Richter und Schöffenamt. Am Ende die spätere Notiz: “Nach der Zeit, als dies gemacht, sind der Häuser im Dorf noch mehr darbei gebaut, welche auch bei das Müllergut gehören”. Abschrift, Papierheft. 1566: Abrechnung eines der Gebrüder in der Mullen mit seinen Geschwistern u.a. (2 Bl.) 15. 07.1568: Heiratsvertrag zwischen Adolf in der Mühlen, Sohn von Gerh. i.d.M. und Merg Roden (verstorben), und Anna uff dem Clieff, Tochter von Friedr.u.d.C. und Grete (verstorben). Der Bräutigam bringt in die Ehe mit das Gut in der Mühlen beim Dorf Wülfrath, Honschaft Erbeck. Zeugen: Gerh. i.d.M. als Vater, Gerh. und Herm. i.d.M. Gebrüder, Meister Joh. Barl, Organist als Schwager, Erwin zu Oedelshoeffen, Joach. ther Stiell, Lutgen zu Ryll, Contzgin Over, Gerh. ufm Frydthoeff, Herm. und Peter Piper, ferner (auf Seiten der Braut) der Vater, dessen Söhne Herm. und Friedr., Joh. Frick, Herm. Putbuk, Hinr. Swind, Jak. ufm Kovenbergh, Vit zu Steinbeck, Adolf des Swyndenhuß, Peter zom Busch und Adolf under den Wyden; Konz. Pap. 1577: Abrechnung über Lieferungen zu Lasten des Landesherrn. 13.07. 1597: Heiratsvertag zwischen Henr. Burwinckel und Maria in der Mulen, Tochter von Adolf und Anna i.d.M. Der Bräutigam bringt in die Ehe ein das Gut zu Burwinckel samt 5 Kotten im Kirchspeil Mettmann (Honschaft Loubach) usw.- Zeugen: Gerh. Mulleman i.d.Mulen, Gerh. Mylander zu Elverfelt, Dietr. ufm Clece (Henr. Müllmhan), Joh. Thomas, Joh. i.d. Kottenhoven, Joh. Steinweg, Pastor zu Wülfrath; 2 Konzepte Pap. 16.07.1619: Margrita von Vlodorf verwitwete Cran leiht von den Eheleuten Clas und Lutgen von Nunhaußen 15 Königstaler zu 5%. Or.Pap. 02.11.1624: Brief der M.Craen an ihren “Hauswirt”. 13.02.1625: Brief des Jak. Crayn an Gerh. Molander gen. Mulman, Advokat, seinem Vetter in Wülfrath. 16.02.1625: Brief des Erw. Steingen an seine Nichte Marg. Cran verwitwete Mullman in Wülfrath. 26.03.1625: Teilungsvertrag zwischen Marg. Craen, der Witwe des Gerh. Müllmans und Gerhards Schwestern Maria, verwitwete Borwinckel und Marg. Müllmans; Abschrift, Pap. 02.01.1636: Graf Moritz von Bentheim zu Tecklenburg erlaubt dem Joh. Goltbachius, Pastor zu Wülfrath, als Bevollmächtigtem der Witwe Marg. Cran die Aufnahme eines Kapitals auf ihr Lehngut. 07.03.1637: Brief des Eberwein Steingen an den Grafen von Bentheim in der vorigen Angelegenheit. 27.08.1637: Gerhard von Schonenbeck, Richter des Amtes Mettmann, und die Schöffen daselbst urkunden über die Übertragung des Gutes zu Brückenhaus und Hackenstraß durch Margarete Müllemans an die Eheleute Herm. und Marg. Burwinkel bzw. über das Verhältnis des neuen Besitzers und Pächters des Gutes. Die Übertragungsurkunde datiert vom 8.04.1636. 27.12.1640: Testament der Margareta Mülleman, die u.a. der Ref. Schule bzw. dem Schuldiener zu Mettmann 100 Taler und den Armen des Kirchspiels Mettmann eine Kornspende vermacht.- Das Testament ist unterschrieben von Wilh. Karp, Thonis Newhaus, Wilh. Holterhoff, Schuldiener, und David Bongart, Diener des Göttlichen Wortes in Mettmann. 1641-1643: Quittungen bzw. Abrechnungen unter den Erben Müllemans. 12.12.1652; Wilh. Müntz, Rentmeister des Landes Dinslaken und Richter von Hof und Herrlichkeit Lakum, behändigt mit Zustimmung des Amtskammerrates Werner Wilhelm Blaspiel im Beisein der Hofesgeschworenen Joh. zu Fohewinkel und Gert Müllemans den Lic. jur. Melchior Voetz und dessen Frau Elisabeth Craen sowie deren 15jährigen Sohn Friedrich Hermann Voetz und endlich Friedrich Schwers mit je einer Hand an das sog. Hohe Stück und das Rotelbroick im Kirchspiel Meiderich; Abschrift. ca. 1655: Persönliche Notizen und Bemerkungen über Vermögensverhältnisse sowie über das Gut in der Mühle zu Wülfrath und die Güter Winkelsen und Eygen, beginnend 1625, vermutlich von Margareta Craen verwitwete Mülleman geschrieben. 05.06.1655: vor Wilh. Müntz, Rentmeister und Hofesrichter zu Lakum, den Geschworenen Joh. Buschmann und Gört Mollemans sowie dem Boten Joh.ingen Molenkampf bekundet Margareta Craen verwitwete Mühlemans, mit Zustimmung ihrer Kinder Adolf und Margareta von Hermann Murmann zu Fohwinkel 650 Taler geliehen und diesem dafür an Stelle der Zinsen den sog. Dickkamp im Hofgericht Lakum überlassen zu haben, der angrenzt an den Ruhrort’schen Deich, den Schnellert usw. 08.06.1655: dieselbe Margareta Cran verwitwete Muhlman bekundet, man sei wegen der Erbabmachung zwischen den Erben des Christoph Cran diesen wegen ihres Anteiles am Hause zu Ruhrort und gewissen Ländereien 1050 Taler schuldig geworden, von denen auf sie rund 76 Reichstaler entfielen usw. 03.12.1660: die Schöffen der Stadt Wesel schreiben an die Schöffen ihres Untergerichtes Ruhrort wegen der Ansprüche des Kapitäns Anton Mühlemans; Or.Pap. mit Aufdrucksiegel. 08.08.1661: Margarete Cran verwitwete Möllemans nimmt eine Teilung ihres Besitzes unter ihre Kinder, den Kapitän Adolf Möllemans und Margarete Möllemans vor. - Unterschrieben und besiegelt von den drei genannten Personen sowie von Joh. v.d. Portzen und Hermann und J.W. Borwinkel. Mai1662: Verpachtung des Gutes auf dem Eygen in der Honschaft Oberdüssel durch Margarete Cran verwitwete Müllmans an den Schuhmacher Joh. Muesch und dessen Frau Zilgen für 24 Jahre für 20 Reichstaler. 11.05.1662: persönliche Notizen der Margarete Cran verwitwete Mühleman über die Herkunft usw. - Familien- (und kirchen) geschichtlich interessant. 06.06.1662: Inventar über das Gut zur Mühlen in Wülfrath, errichtet durch den Notar im Beisein von Adolf Mülleman nach dem Tode seiner Mutter Margarete Cran verwitweten Mülleman. - Umfangreich und sehr interessant. 08.03.1663: vor Peter Weyerstraß, Richter des Amtes Solingen sowie vor Jakob Curten, Rutger Apradt, Martin Beusenberg, Schöffen des Landgerichtes Vier-Capellen zu Gräfrath, bekunden die Geschwister Adolf und Margarete Müllemans, von den Düsseldorfer Eheleuten Henr. zur Scheuren und Margareta Uttes 400 Reichstaler geliehen und ihnen dafür das Gut zu Winkelhausen bzw. zu Eygen im Amt Solingen und Kirchspiel Vier-Capellen verpfändet zu haben usw. 04.07.1665: Streitsache der Geschwister Müllemans mit den Erben Steintgens. Gerichtliche Vollmacht usw. - Notariatsinstrument errichtet zu Dinslaken hinter dem Kirchhof durch den Notar Rutger Sollingius. 20.02.1666: Urkunde des Gerichtes Ruhrort über die Ansprüche von Gerhard Wilh. zur Schwarzen-Mühle usw. auf die Craen'schen oder Moleman'schen Güter im Gerichtsbezirk Ruhrort. 1666: Adolf Mülleman bringt vor dem Richter zu Ruhrort eine Eingabe wegen eines in seiner Wohnung zu Ruhrort stehenden Braukessels. 07.05.1667: Schreiben des Gerichtes Ruhrort an Jungfer Margarete Mühlemann wegen der Erbschaft der Agnes Cran. 21.04.1669: Kirchenzeugnis für Margarete Mullemans, ausgestellt zu Wülfrath durch den dortigen Pfarrer Joh. Goldbach. 15.03.1670: betrifft das sog. Cranenhaus in Ruhrort, das zur Befriedigung der Gläubiger Wilh. Gebhard von Averdunk und Joh. Schmitt zu Braick zwangsverkauft werden soll. 08.04.1670-16.07.1675: verschiedene Aktenstücke über die Auseinandersetzung zwischen den Geschwistern Adolf und Margarete Müllemans bzw. über sämtliche vorhin erwähnten Güter (Gut zur Mühlen, Winkelhausen, Eygen). 16.01.1676 Köln: Elisabeth Königs, Mutter des Klosters zum Lämbgen in Köln, quittiert der Witwe Schiebbans namens der Jungfer Margareta Müllemans über 8 Reichstaler. 25.08.1676: Testament der Margareta Müllemans, errichtet zu Düsseldorf, worin sie den Armen der ref. Gemeinde zu Düsseldorf 100 Reichstaler und gewisse Kleidungsstücke vermacht. Beiliegend Inventar über die Verlassenschaft bzw. Akten über deren Verkauf. 1692: Verkauf der Verlassenschaft der Katharina Müllemans in Düsseldorf.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.