Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass es zu einem Streit zwischen ihren Fischern in Riedheim ("Riethain") [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] und Ulrich von Hasberg [Gde. Kirchheim/Lkr. Unterallgäu], dessen Wiesen zu beiden Seiten an die Fischweide der Stadt Ulm in dem Bach dort stoßen, gekommen ist. Dabei geht es um die Nutzung des Schilfs, das zwischen den Wiesen und dem Bach wächst und das beide Parteien für sich beanspruchen. Sie haben sich nun darauf geeinigt, dass dieser Streit durch ein Schiedsgericht bestehend aus den Ulmer Fischern und Bürgern Heinrich Klein, Johann Kässbohrer, Johann Graber, Ruf Has und Heinrich Hoffischer sowie aus Ulrich ("V/o/cz") Häkel und Johann Brotkorb von Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] beigelegt werden soll. Beide Parteien haben im voraus gelobt, deren Entscheidung anzuerkennen. Die Schiedsleute haben nun auf dem Gebiet zwischen den Wiesen und dem Bach eine Grenzlinie gezogen und mit Pfählen markiert. Alles was von dieser Linie auf die Wiesen zu wächst, gehört Ulrich von Hasberg und den Beständnern seiner Wiesen. Was von der Linie auf den Bach zu wächst, gehört der Stadt Ulm bzw. ihren Fischern. Des weiteren wurde vereinbart, dass die Fischer der Stadt Ulm auf Ansuchen des Ulrich von Hasberg und seiner Erben ihnen die Furt durch den Bach im Wasser freischneiden sollen. Dafür sollen sie dann von Ulrich von Hasberg entlohnt werden. Ihm selbst oder seinen Beständnern ist es nicht erlaubt, ohne Zustimmung der Stadt Ulm im Bach zu mähen oder zu schneiden.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...