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Johann Christopher, Sohn des Arnold von Weipoltshausen aus der
Diözese Mainz, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität und vereidigter
Schreiber ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1421-1430
1424 November 10
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta et gesta fuerunt et fuerat hec anno a nativitate Domini millesimo quadringentesimo vicesimo quarto indictione secunda pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Martini divina providencia pape quinti anno suo septimo die vero decima mensis Februarii hora eiusdem diei primarum vel quasi in consistorio sancte Maguntinensis sedis nobis inibi ad iura reddendi in loco nostro solito pro tribunali sedentibus
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Christopher, Sohn des Arnold von Weipoltshausen aus der Diözese Mainz, öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität und vereidigter Schreiber des Erzbistums Mainz, lässt vor den Richtern des Mainzer Erzbistums (iudices sancte Maguntinensis sedis) auf vorgebrachte Bitten des Johann genannt Nuene [v. Lauterbach], Pfarrer von Crainfeld (Creynfelt) [Landkreis Lauterbach], Prokurator des Johann [von Merlau], Abt von Fulda, seines Pflegers (coadiutor) [Hermann von Buchenau] und des Konvents von Fulda von einem Schreiber ein Notariatsinstrument abfassen, in dem er eine ihm vorgelegte, unbeschädigte und unverdächtige Urkunde in deutscher Sprache (wlgari seu teutonico) auf Kalbspergament (pergameno vitulino), ausgestattet mit den unbeschädigten, an Pergamentstreifen angehängten Siegeln Johanns [II. von Brunn], Bischofs von Würzburg, sowie Abt Johanns und des Konvents von Fulda, wegen der Gefahr des Verlustes des Originals abschreiben. Handlungsort: Im Konsistorium des Gerichts des Erzbistums Mainz. Siegelankündigung. Notarszeichen. Inserierte Urkunde von 1423 November 9: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Pfleger Hermann [von Buchenau], Dekan Heinrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie mit Wissen ihrer Lehnsleute zur Abwendung von Schaden dem Grafen Philipp [I.] von Nassau-Saarbrücken die Burg Bingenheim, die fuldische Mark und den fuldischen Anteil an den Dörfern Bingenheim, Reichelsheim [in der Wetterau], Echzell, Berstadt, Dauernheim [Ortsteil von Ranstadt], Blofeld, Leidhecken, (Steynrestad) [?] und allen anderen Dörfern mit allen Burgmännern, Schultheißen, Schöffen, Amtsleuten, Ämtern, Gerichten, Backhäusern, Bußen, hohen und niederen Frondiensten und Hunden verkauft haben. Dafür erhält das Kloster 26500 rheinische Gulden. Die Verkäufer nehmen von dem Verkauf aus: Ihren Anteil an den Dörfern Echzell und Reichelsheim, den Graf Philipp bereits zu Lehen von Fulda besitzt; die Patronatsrechte und geistlichen Lehen in der Burg und im ganzen Gebiet verbleiben beim Kloster, ebenso die Wegegelder (porten zehenden) [?] und alles, was nicht Zubehör der Burg ist. Die Klosterleute und Burgmänner sollen ihre angestammten Rechte behalten; insbesondere das Weistum des Hofes in Bingenheim soll gültig bleiben; [das Patronat über] die Burgkapelle fällt an den Grafen. Das Kloster soll dem Grafen Urkunden und Register über Burg und Zubehör ausliefern, ebenso die Schiedsurkunde mit den Grafen von Ziegenhain über die Burg Bingenheim. Von Urkunden, die außer der Burg noch anderes betreffen, sollen die Grafen beglaubigte Abschriften der auf die Burg bezogenen Teile erhalten. Notfalls leiht das Kloster dem Grafen die Originale. Das Kloster leistet Währschaft und schließt eine gerichtliche Anfechtung des Kaufs aus. Siegelankündigung [Konrads III. von Dhaun], Erzbischofs von Mainz, [Johanns II. von Brunn], Bischofs von Würzburg, Johanns von Merlau, Abt von Fulda, Hermanns von Buchenau, Pfleger sowie des Dekans und Konvents von Fulda. (... der gegeben ist in dem jare da man zalte nach Cristi geburte viertzehenhundert zwenczig und drii jare uff den nehsten Dinstag vor sanct Martins des heiligen bischoffs dage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Steinheim von Geismar, Hermann von Cappel, Johann Schanz, Priester
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gebhard Pesschin, Andreas Koenig, Johann Guldenberg, öffentliche Notare und geschworene Schreiber des Mainzer Gerichts
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gericht des Erzbistums Mainz
Bei der Schiedsurkunde mit den Grafen von Ziegenhain handelt es sich um Nr. 390.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.