Hans von Lierheim (Lierhein) tritt in das Bürgerrecht von Ulm auf 10 Jahre gegen je 10 Gulden Steuer und eine Strafe von 100 Gulden für vorzeitigen Rücktritt und setzt zu Bürgen Ritter Konrad von Hürnheim (Hurnhain) und Georg von Lierheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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