Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Heinrich [III. von Virneburg], Erzbischof von Mainz, bekundet,
dass er mit Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, ein
Freundschaftsbündnis gesch...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1331-1340
1338 Mai 1
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebin ist zuo Ostheim bi Aschaffenburg an sente Walpurge tage do man zalte nach Cristus geburte drutzenhundert jar dar nach in dem achte und drizegestem jare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [III. von Virneburg], Erzbischof von Mainz, bekundet, dass er mit Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, ein Freundschaftsbündnis geschlossen hat. Sie vereinbaren die Schlichtung ihrer Streitigkeiten und der ihrer Untertanen durch Schiedsrichter. Für die Gegend zwischen der Fulda und der Muntat (montad) [des Klosters Fulda] bestimmt Abt Heinrich den Ritter Friedrich von Hutten, der Erzbischof den Ritter Friedrich Schelriß. Für die Gegend auf der anderen Seite der Fulda zwischen Thüringen und Hessen bestimmt der Abt den Ritter Heinrich von Schlitz und der Erzbischof den Ritter Otto von Stotternheim. Die Klage soll von diesen binnen 14 Tagen nach Klageerhebung gütlich oder nach Recht entschieden werden. Bei Uneinigkeit unter den Schiedsleuten werden zu Obmännern gewählt: [1.] zwischen der Fulda und der Muntat [des Klosters Fulda] Konrad von Bickenbach; [2.] in Richtung Thüringen und Hessen Hermann von Lisberg. Die Obmänner sollen binnen Monatsfrist entscheiden. Bei Ausfall eines Obmanns wird dieser ersetzt. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Ostheim bei Aschaffenburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Erzbischof Heinrich von Mainz
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXI; Regest: Regesten Mainz I, 2, Nr. 4165
Muntat [aus dem lateinischen immunitas]; gemeint ist hier der Immunitätsbezirk des Klosters mit den dazugehörenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Allgemein versteht man unter Muntat eine 'räumlich abgegrenzte Freiung, die der Gerichtsbarkeit einer Stadt, eines Vogtes oder eines anderen Richters entzogen und in der Regel mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet war', vgl. HRG III, Sp. 761 f.; vgl. auch DRW IX, Sp. 1001 f. und Falck, Muntat, S. 239-282.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.