Christian Metzger zu Schönaich, vor drei Jahren gefangengesetzt durch den Böblinger Forstmeister Georg Jäger wegen Wilderns und dazu verurteilt, seine Atzung zu bezahlen, keine Wehr zu tragen, keine Hochzeiten und ehrliche Gesellschaften zu besuchen und den Schönaicher Zehnten nicht zu verlassen, wird jetzt von Letzterem begnadigt und leistet dafür eine Bürgschaft von 50 Gulden, für die er seine genannten Güter zu Schönaich einsetzt, was von Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Schönaich als richtig erkannt wird, und schwört aufs Neue Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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