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Situation der Bekennenden Kirche nach dem Zusammenbruch 1945
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D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper
D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper >> 3. Die Bekenntnisgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg >> 3.1 Verhältnis zu Führungsorganen der Evangelischen Kirche >> 3.1.1 Zusammenbruch 1945 und Verhältnis zur EKD
(1941) 1945-1946
Enthält:
- Rundschreiben und Nachrichten der Kanzlei der EKD sowie des Bruderrats der EKD betr.: 1. Neuanfang und Neuordnung der Kirche einschließlich der Kontroverse um Niemöller; 2. Ökumene und Mission; 3. Entnazifizierung innerhalb der Kirche; 4. Stuttgarter Schuldbekenntnis; 5. Zusammenarbeit mit den Alliierten; 6. Situation einzelner Landeskirchen
- Bericht über die Versammlung der Vertrauensleute der Bekenntnisgemeinschaft Württemberg von Nov. 1945 mit Teilnehmerliste
- Referat anläßlich der Sitzung des Bruderrats der Bekenntnisgemeinschaft Württemberg im Febr. 1946 zum Thema "Bekenntnis in der EKD"
Darin:
- Galen, Clemens Graf von: Predigtnachschriften sowie Briefabschriften (gerichtet an die Spitze der NS-Administration), 1941
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.