Otto Brockmann verpflichtet sich der Äbtissin von Herford gegenüber die von ihm an den Dechant von S. Johann zu Herford verpfändete Rente von 2 Gulden aus seinem Haus zwischen der Schollenporten und der A. innerhalb 6 Jahren wieder einzulösen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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