Schultheiß und Richter zu Jesingen an der Ammer entscheiden einen Streit zwischen den Heiligenpflegern zu Reusten (Rüsten) und Hans Wißhärt, genannt Küttelhans, daselbst wegen einer Wässerung aus der Ammer, welche den ersteren wie bisher, jedoch ungeschadet der Lehensherrschaft, zustehen soll und, nachdem Hans Wißhärt durch Ziehen eines Grabens von neuem Störungen herbeigeführt, entscheiden mehrere Richter zu Jesingen, dass das alte Urteil in Kraft bleiben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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