Erbschaftsstreit zwischen den Kindern und Enkeln der am 2. Juni 1710 verstorbenen Maria von Velbrück, verheiratete von Hatzfeld. Der Appellat, Sohn der Maria von Velbrück, hat vor der 1. Instanz das Testament seiner Mutter von 1691 angefochten und eine Teilung des Erbes, insbesondere der Effekten und Gelder, gefordert. Als die Vorinstanz mit Dekret vom 15. März 1718 die damaligen Beklagten, nämlich die noch lebende Schwester des Klägers Katharina Charlotte Margaretha und dessen Neffen Maximilian Heinrich von Velbrück, Sohn der verstorbenen Schwester Anna Maria Franziska von Hatzfeld, zur Litiskontestation (Streitbefestigung) verurteilte, appellierten diese an das RKG. Der Appellat habe bereits 6000 Rtlr. vorab aus dem Erbe erhalten und außerdem 1600 Rtlr. private Schulden aus gemeinschaftlichen Geldern in Köln gemacht. Erst wenn er diese Geldsumme wieder beigebracht habe, könne eine Teilung vorgenommen werden. Der Appellat verweist dagegen auf den baufälligen Zustand des Sitzes und Guts „Wildenburg“, zu dessen Erhaltung er 5123 Rtlr. aufbringen müsse. Die Mutter Maria von Velbrück habe ferner durch das Abholzen von Eichenbäumen den Wert des Guts um 27.660 Rtlr. vermindert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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