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Fürstentum Oranien-Nassau, Regierung Höxter (Bestand)
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Acta regiminis nach Schlagwortalphabet (1462) 1764-1813 (296); Lehnakten (63); Acta Cameralia nach Schlagwortalphabet (1707) 1721-1814 (118); Volkmarsen (1797) 1805-1807 (3); Forsten und Kapitalien (1674) 1803-1808 (28).
Bestandsgeschichte: 1802 als Konferenzkommission neben der bischöflichen Regierung und Hofkammer konstituiert, 1803 als oberste Landesbehörde. 1806 Unterstellung unter die französische Kriegs- und Domänenkammer Minden, 1808 aufgelöst.
Form und Inhalt: Nassau-Oranisch-Corveyische Regierung zu Höxter
Bereits im Jahre 1802 ergriff Fürst Wilhelm Friedrich von dem ihm als Entschädigung zugedachten Bistum Corvey Besitz. Am 22.X.1802 konstituierte sich in Höxter als dem nunmehrigen Sitz der Landesbehörden unter dem Vorsitz des Geh.Legationsrats J. H. von Erath die Fürstl. Nassau-Oranisch-Corveyische provisorische Konferenz-Kommission, zu deren Mitgliedern die bisherigen bischöflichen Beamten Regierungsräte Zurwesten und Lohr sowie der Stadtsyndikus Rappe berufen wurden. Die Zuständigkeit der Konferenz-Kommission erstreckte sich auf alle Zweige der Stadtverwaltung mit Ausnahme der Justiz und der dem bischöflichen Vikariatgericht vorbehaltenen mere ecclesiastica catholicorum subditorum (vergl. Acta Regiminis C 1). Die bisherigen bischöflichen Behörden, vornehmlich die Regierung unter Zurwesten und die Hofkammer unter Joh. Phil. von Esch, blieben provisorisch weiter in Funktion; von Esch führte zeitweilig, seit Dezember 1802, an Eraths Stelle auch den Vorsitz in der Konferenz-Kommission.
Bei der im Frühjahr 1803 erfolgten endgültigen Organisation des Landes wurde unter Beseitigung der alten Sonderbehörden eine einzige oberste Landesbehörde errichtet, die Regierung. Ihre Leitung erhielt als Regierungsdirektor der am 9.XII.1804 zum Geh.Rat beförderte Herr von Porbeck. Ausser den schon der Konferenz-Kommission angehörigen Regierungsräten Zurwesten, Lohr und Rappe wurde ihm noch der (Geh.) Kammerrat Dapping beigegeben, der freilich schon Ende des Jahres mit seiner Versetzung an das Oberfinanzkolleg in Fulda ausschied. Eine weitere Ergänzung erfuhr das Kollegium durch die am 20.X.1803 vollzogene Ernennung des bisherigen Gräfl. Wittgensteinschen Forstrats von Mülmann zum Forstrat bei der Regierung in Höxter. In der kurzen Zeit des Bestehens der neuen Behörde erfolgten noch folgende Veränderungen im Personalbestand: Im Dezember 1803 wurde ihr der Referendar Caspari aus Rinteln zugewiesen, der, nach nicht ganz einjähriger Tätigkeit zum Assessor befördert, im Juli 1805 als wirklicher Assessor Sitz und Stimme im Kollegium erhielt. Bereits am 23.III. des letzteren Jahres hatte der Regierungsrat Zurwesten, der sich Verfehlungen zuschulden kommen lassen zu haben scheint, den nachgesuchten Abschied - ohne Pension - erhalten. Als rangjüngster Regierungsrat rückte 1806 (?) Joh. Bapt. Brack ein. Erwähnt sei an dieser Stelle, dass der Regierungsrat Rappe, dessen dienstliche Betätigung dem Regierungsdirektor zu häufigen Klagen und Ermahnungen Anlass gab, unter der Westfälischen Herrschaft mit der Bearbeitung der Landesgeschichte beauftragt wurde, ein Umstand, auf den er 1814 ein an Vincke gerichtetes Gesuch um Anstellung als Archivar in Corvey gründete (Oberpräsidium B 35 d vol. I). Zu dem sehr bescheidenen Kanzleipersonal zählte der Kanzlist Cunz, dessen Name um des willen hier eine Stätte verdient, weil er dem Corveyer Archiv, wohl in den Wirren des Jahres 1813, ein Diplom Ludwigs des Frommen vom Jahre 839 (Mühlbacher 997 (966)) entfremdet hat, das erst nach allerhand Umwegen 1833 wieder in den Besitz des Staates gelangte (vergl. a.a.O. gegen Schluss).
Die Geschäftsführung der Behörde - Beratung und Beschlussfassung - war kollegial. Die Zeichnung der Konzepte sowie der ad Acta-Verfügung erfolgte durch mehrere Mitglieder, die der Ausfertigungen, wie es scheint, in der Regel durch sämtliche; in letzteren wurde der Name des Referenten unterstrichen. Eine strenge Scheidung der Tätigkeit der einzelnen Räte nach Ressorts bestand nicht. Wenn auch mehrfach von einem Kammerdepartement die Rede ist, auch die Berichte in Kämmereisachen als Relationes Camerae bezeichnet und besonders gezählt werden, so gab es doch keinen bestimmten ständigen Referenten für diese Dinge. Vielmehr treffen wir hierin wie auch in den Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung überwiegend v. Porbeck als Verfasser der Entwürfe. In einzelnen Fällen sowie in Personalibus verkehrt die Zentralinstanz in Fulda nur mit dem Regierungsdirektorium allein; der auf derartige Schreiben erfolgende Bericht ist als Relatio Directorii gekennzeichnet und trägt selbstverständlich nur die Unterschrift v. Porbecks. Völlig selbständig scheint der Forstrat v. Mülmann sein Forstdepartement verwaltet zu haben, wohl auch mit selbständiger Registratur. An den Regierungssitzungen hat er nur ganz vereinzelt teilgenommen. Die geplante Errichtung eines Konsistoriums - in der in Preussen üblichen Weise der Hinzuziehung von geistlichen Räten zur Regierung - ist unterblieben.
Von Gerichtsbehörden waren der Regierung unterstellt das Fürstl. Amt in Höxter, das Stadtgericht in Höxter, das (Fürstl. und Metternichsche) Samtgericht zu Wehrden für die Dörfer Amelunxen, Drenke und Wehrden und die adligen Justizämter zu Bruchhausen (Kanne) und zu Lütmarsen (Mansberg). Ferner unterstanden ihr das Fürstliche Rentamt zu Höxter, der Landbaumeister u.a.
Mit der französisch-holländischen Okkupation hörte der Verkehr der Regierung mit den Fuldaer Behörden auf. Sie wurde angewiesen, mit der dem Intendanten Sicard unterstehenden Kriegs- und Domänenkammer in Minden zu kommunizieren. Anfang des Jahres 1808 hörte die ”Regierung des Fürstentums Corvey“, wie sie zuletzt sich bezeichnete, auf zu bestehen. Mit anderen zum Fürstentum Paderborn gehörigen Kantonen zusammen bildete das Land den zum Fuldadepartement des Königreichs Westfalen gehörigen Distrikt Höxter. v. Porbeck wurde Präsident der Distriktstribunale in Höxter und Kassel; nach dem Übergang des Gebiets an Preussen wurde er in den preussischen Verwaltungsdienst übernommen und hat bis in die dreissiger Jahre des 19. Jahrhunderts in Arnsberg als Regierungsdirektor und Vizepräsident gewirkt.
Die Ordnung der Registratur, wie sie im Repertorium nach Möglichkeit wiederhergestellt ist, beruht auf einer von v. Porbeck entworfenen Instruktion (Acta Regiminis J 4). Danach zerfällt die Registratur in 4 sachliche Gruppen, Acta Regiminis, Acta Cameralia, Acta Consistorialia, Acta Judicialia, zu denen sich dann noch die Acta Feudalia, Acta Directorii und Acta Volkmarsen gesellt haben. Innerhalb jeder dieser Gruppen sind die Akten alphabetisch nach dem Anfangsbuchstaben des Hauptschlagwortes im Titel geordnet. Unter jedem Buchstaben sind die Aktenstücke durchlaufend numeriert, doch sind die Acta Consistorialia dabei in die Zählung der Acta Regiminis einbezogen. Die getrennte Aufstellung der Acta Regiminis und Acta Cameralia wurde durch die verschiedene Färbung der Titelfahnen noch besonders hervorgehoben.
Das Repertorium erstreckt sich nur auf
I. Acta Regiminis einschl. Consistorialia und Acta Direktorii
II. Acta Cameralia
III. Acta Volkmarsen; im Anschluss daran sind die hierunter nicht unterzubringenden Akten über
IV. Forstsachen und
V. Kapitalien und Kassensachen verzeichnet.
Es ist gewiss nicht zu verkennen, dass die alte Registraturordnung keineswegs musterhaft ist und für unsere Bedürfnisse grosse Mängel aufweist, die sich durch die Beigabe eines alphabetischen Sachregisters aber beheben lassen. In den Fällen, wo die alte Signatur nicht mehr festzustellen war, sind die betreffenden Aktenstücke nach ihrem Betreff eingeordnet; sie tragen teils Nummern mit Exponenten, teils solche in eckigen Klammern. Für die z.Z. fehlenden Nummern ist Raum frei gelassen.
Das dem Repertorium nachgeheftete Verzeichnis, das in Minden angelegt war, ist hiermit antiquiert; der Verbleib der Aktenstücke ist jeweils vermerkt. In Minden befanden sich die Akten seit 1833; sie wurden damals anlässlich der Auflösung des Korveyer Archivs nach Wigands Versetzung ans Land- und Stadtgericht Wetzlar in ungeordnetem Zustande dorthin gebracht. 1830 erteilte die Regierung zu Minden Wigand den Auftrag zur Ordnung des Nassau-Oranischen Archivs; trotz befristeter Mahnung erreichte sie nur eine teilweise Prüfung dieses Bestandes auf seinen historischen Wert, den Wigand ihm überhaupt absprach (vergl. Oberpräsidium B 35 d vol.I). Es wurde nach Bedürfnis verschiedenen Sachgruppen der Registratur zugeteilt, z.T. allerdings wohl auch kassiert, wie in einigen Fällen feststeht. Der Hauptbestandteil ist allerdings zusammengeblieben und 1905 ans Staatsarchiv abgeliefert worden (Acc. 20/1905).
Die Akten der Fuldaer Zentralbehörden befinden sich im Staatsarchiv Marburg. Für die Nassau-Oranische Regierung in Dortmund liegt der Anfang einer provenienzmässigen Aussonderung vor (A.N.Z. Regierung Arnsberg A 100.101).
November 1924 gez. Bauermann
Erst nachträglich fand sich in Abschrift ein fürstliches Organisationsreskript vom 8.1.1803, das die obigen, auf die bei der Verzeichnung gefundenen Angaben und gemachten Beobachtungen gestützten Ausführungen zu ergänzen und zu berichtigen vermag (jetzt I Acta Regiminis O 1a)
Vergl. auch Georg Schumacher. Die Stadt Höxter unter oranischer Herrschaft 1803-1807. Jahresbericht des König Wilhelms-Gymnasiums zu Höxter a.d. Weser 1910/11 (Höxter 1911).
Staats- und Adressbuch für die Fürstentümer Fulda, Corvey, der Grafschaft Dortmund, die Herrschaft Weingarten und die Renterei Dietkirchen. F.d. Jahr 1806 (Fulda 1806).(Vorhd.: Staatsarchiv Marburg; Landesbibliothek Fulda; Landesbibliothek Dortmund; Staatsarchiv Wiesbaden; Landesbibliothek Wiesbaden). S. 82-95: Fürstentum Corvey; S. 96-100: Grafschaft Dortmund; Ortschaftsverzeichnis S. 182ff bzw. 186ff.
Vergl. auch E. Petinck, Het Koninklijk Huisarchief, Geschiedenis en Overzicht (1971)
Bestand C 32 Corvey (auch C 31 Fulda).
Die Abschrift des unübersichtlichen Findbuchs von Professor Bauermann aus dem Jahre 1924 wurde angefertigt, ohne die antiquierte Titelaufnahme (Betonung der überkommenen Orts- und Sachbetreffe) und die historische Systematik (alphabetische Gliederung der Orts- und Sachbetreffe) zu verändern. Der Bestand gliedert sich in 5 Hauptgruppen:
I. Regierungsakten
II. Kammerakten
III. Volkmarsen
IV. Forstsachen
V. Kapitalien und Kassensachen
Es wurde ein einfaches Personen- und Ortsregister angefügt.
Münster, November 2000
Sagebiel
Vorliegendes Findbuch wurde im Oktober 2008 vom Unterzeichneten in das Verzeichnungsprogramm VERA übertragen. Hierbei wurde zur leichteren Handhabung innerhalb der Hauptgruppen eine Klassifikation eingezogen, wobei die alphabetische Ordnung nach den Hauptschlagworten im Titel aufgelöst wurde. Das Personen- und Ortsregister steht weiterhin im Alten Findbuch von Dr. Martin Sagebiel zur Verfügung.
Bestell- und Zitierweise:
z.B. Fürstentum Oranien-Nassau, Regierung Höxter I D Nr. 14
Münster, den 20.10.2008
Dr. Thomas Reich
445 Akten.
Bestand
German
Georg Schumacher, Die Stadt Höxter unter oranischer Herrschaft 1803-1807, in: Jahresbericht des König-Wilhelm-Gymnasiums zu Höxter an der Weser 44 (1911), S. 3ff.; Wilhelm Kohl, Beamte des Fürstentums Korvey 1807, in: Beiträge zur westfälischen Familienforschung 9 (1950), S. 14-17; Wilhelm Kohl u. Helmut Richtering, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Münster 1964, S. 96-101.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.