Graf Adolph von Cleve und von der Marke verpfändet dem Wilhelme Vogede van Elsepe für 300 gute, schwere, rheinische Gulden, mit denen dieser eine Schuld des Grafen an Detmer van Altena von wegen des Kellneramtes zu Altena und der Ämter zu Yserlohn und Plettenbraght getilgt hatte, die vorgenannten Ämter mit allen Einkünften, insbesondere den Gerichten und "Graschappen", sie als Amtmann zu verwalten. Dieser Stellung soll er nun enthoben werden, wenn ihm das einen Monat zuvor angekündigt worden ist, er zuvor Gelegenheit gehabt hat, Rechnung zu legen, und ihm die 300 Gulden und seine nachgewiesenen Auslagen ausgezahlt worden sind. Ähnlich soll verfahren werden, wenn Wilhelm selbst seine Stellung aufgeben will. Geriete Wilhelm während seiner Amtszeit in Gefangenschaft, so soll er seiner Stellung nicht enthoben werden, bevor nicht er oder seine Erben gänzlich befriedigt sind; im Falle seines Todes sollen seine Erben in seine Rechtsstellung eintreten. Siegelankündigung des Grafen.