Ludwig Sturm reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz für sich und seine Brüder Martin und Otto, für Stefan, seines verstorbenen Vaters Friedrich Bruder, sowie für Philipp und Hans, des Ausstellers verstorbenen Vetters Hansens Söhne, um die in Gemeinschaft gehaltene Hälfte am Laienkorn- und Etterzehnt zu Nordheim bei Marlenheim zu Mannlehen. Es folgen Bestimmungen u.a. zum Lehnsempfang nach dem Tode Friedrichs I. durch seinen Sohn Pfalzgraf Philipp.