Vor dem Notar und Gerichtsschreiber Theodor Berninck erkären die Vettern Cordt und Henrich Düppen d.J., daß sie ihren Vetter Henrich Düppen d.Ä. ermächtigt haben, bestimmte Lehngüter zu ihrem Mitbehuf zu empfangen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...