Vor dem Notar und Gerichtsschreiber Theodor Berninck erkären die Vettern Cordt und Henrich Düppen d.J., daß sie ihren Vetter Henrich Düppen d.Ä. ermächtigt haben, bestimmte Lehngüter zu ihrem Mitbehuf zu empfangen

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...