Hans Rubli d.Ä. von Osterhofen schwört Urfehde, nachdem er in schweres Gefängnis des Klosters Weingarten, dessen Leibeigener er ist, und seiner Amtleute gekommen war. Der Aussteller hatte sich gegen das Kloster gestellt und im Streit mit einem Gotteshausmann, dem Schembrot von Bergatreute, kein Recht von ihm nehmen wollen. Dem Schembrot hatte er mutwillig die Fehde angesagt ("widerseit"). Er wird sich am Kloster nicht rächen, sich diesem nicht entfremden und mit dem Schembrot am Gericht vor dem Bruderhaus prozessieren. Bei Nichtbeachtung dieser Zusage zahlt er 50 lb d Ravensburger Währung in einer Summe ("uff dem stugk"), wofür er zu Bürgen stellt die ehrbaren Freunde Heinz Käppeler d.Ä. von Altdorf, seine Söhne Heinz Rubli von Giesenweiler und Hans Rubli von Osterhofen, Hans Lupfer von Reute ("Rüti"), seinen Schwiegersohn, Klaus Mößlin von Bergatreute und Hans Mößlin von Staig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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