Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass es in der Stadt Weinsberg lange Zeit Gewohnheit gewesen ist, dass ein Auswärtiger beim Zuzug in die Stadt von je 7 Gulden seines Gutes 2 Gulden gegeben hat. Da die Stadt dem Pfalzgrafen gegenüber bekundet hat, dass der Zuzug nach Weinsberg dadurch sehr geschmälert und die Stadt so beschwert werde, bewilligt der Aussteller ihnen, dass ein Ausmann, der nach Weinsberg ziehen will, fortan nur noch den 10. Pfennig seines Gut geben soll. Wer ein Eigenmann des Pfalzgrafen ist und aus der Stadt hinausziehen will, mag das tun, soll dabei aber in der fürstlichen Herrschaft verbleiben (hinder unns ziehen und bliben). Ein Bürger, der Weinsberg verlässt, soll den 5. Pfennig seines Gutes geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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