Klaus Hecker und seine Ehefrau Margareta, sesshaft zu Steinheim beurkunden, dass sie von den Klosterfrauen zu Steinheim Äcker und Güter, u. a. eine Zelge an der Murr und drei Morgen Acker als Erblehen erhalten haben, wofür sie jährlich ewiglich 15 Scheffel Dreifrucht gülten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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