Der Würzburger Bischof Konrad [von Thüngen] und der
Koadjutor des Klosters Fulda [Graf] Johann [von Henneberg] einigen sich über ein
schiedsgerichtliches Verfahren zur Beilegung verschiedener Streitigkeiten. Es
handelt sich dabei um das Geleit zwischen der Brücke zu Hammelburg und dem
steinernen Kreuz bei Eschenbach, die Nutzungsrechte auf dem Dammersfeld (Taberfeld),
die Rechte des Landgerichts des Herzogtums Franken in der Stadt Hammelburg, die
Fischweide in der Ulster, Ernennung und Bestätigung von Propst und Äbtissin zu
Zella, die Gerechtsame der Cent Hilders in den Dörfern Batten, Thaiden (Deutten),
Seiferts (Seyfrids) und Findlos sowie die Nutzungsrechte dieser vier Dörfer in den
anliegenden Forsten.