Witwe Johanna v. Oer an Arnold v. Viermyn zu Nordenbeck: Am 28. Juni hat sie den Bauern, welche vor und nach der Predigt dem Taubenschießen nachgehen, dasselbe verboten. Ihr Diener ist bei der Ausführung des Verbotes von den erbitterten Bauern lebensgefährlich musshandelt und von dem Schulten in Lutkendorf ihr auf einem Wagen ins Haus gebracht worden; bittet um seinen guten Rat in der Sache.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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