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Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und
seine Nachfolger, dass Dekan Hermann und der Konvent von Fulda mit seiner
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1513 Januar 17
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und 3 fehlen, Nr. 2 und 4 stark beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben und gescheen uff Montag vor Sebastiani nach Cristi unsers Herrn geburt funffzehenhundert und im drey zehenden iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Dekan Hermann und der Konvent von Fulda mit seiner Zustimmung sich mit Margarete von Lütterz (Luttarts), Witwe des Johann (Henne) Bissigel, und ihren Söhnen Kaspar Bissigel und Heinrich (Heintz) Bissigel auf einen im Folgenden dargelegten, dauerhaften Tausch geeinigt haben. Die Bissigel tauschen folgende Besitzungen: ihren Teil der Niedernburg in [Großen-]Lüder, Froschburg genannt, mit allem Zubehör und allen Rechten sowie mit einer jährlichen Abgabe von 21 Viertel Roggen und Hafer, die Wüstung und der Wald Holtzmansstein [?] mit Zubehör, und alle Besitzungen, die sie selbst und der verstorbene Martin von Lütterz (Luttares) in und um [Großen-]Lüder besessen haben. Dies ist alles in einem Register verzeichnet, das Kaspar Bissigel und Heinrich (Heintz) Bissigel besiegelt und an Dekan und Konvent übergeben haben. Diese Besitzungen sollen Dekan und Konvent dauerhaft gehören (erplich und ewiglich) und ihnen zur freien Verfügung stehen. Die Bissigel erhalten für ihre Besitzungen von Dekan und Konvent ebenfalls dauerhaft folgende Güter: einen Hof in Niederrode (Nidern Rotha), den Heinrich (Heintz) Schele bearbeitet mit allen Abgaben und einem jährlichen Schock Erbzinsen vom Stuhllehen des Dekans und Konvents; Erbzinsen in [Schwalmtal-]Hopfgarten und Landenhausen (Landenhusen) [Ortsteil von Wartenberg]; 24 Groschen Fuldaer Währung von der Hadermühle (Hodermolln) in Angersbach. Die Abgaben müssen in guter Frankfurter Goldwährung gezahlt werden. Der Gesamtwert der von den Bissigel getauschten Besitzungen beträgt 791 Gulden, der von Dekan und Konvent getauschte Besitz entspricht diesem Wert. Die noch verpfändeten Besitzungen der von den Bissigel an Dekan und Konvent übergebenen Güter sollen auf Kosten von Dekan und Konvent ausgelöst werden. Die ehemaligen Besitzungen der Bissigel sind Lehen des Abtes und des Klosters von Fulda, deshalb verzichten die Bissigel vor ihrem Lehnsherrn auf diese Lehen, die jetzt Dekan und Konvent als erbliches Lehen übergeben werden. Dekan und Konvent verzichten zugunsten von Abt Johann auf die Lehnshoheit über die den Bissigel verkauften Güter. Die Bissigel erhalten diese Besitzungen sowie das Stuhllehen in Niederrode mit Zubehör, einen Hof in Oberbimbach (Obern Bienbach), den Georg (Jorg) Sneyder bearbeitet und ein Drittel des Dorfs Jossa (Iassa) mit Zubehör vom Abt als fuldische Ritterlehn. Kaspar Bissigel und Heinrich (Heintz) Bissigel werden Lehnsmänner des Abtes. Die Brüder geloben dem Abt ihre Treue und haben ihm eine Urkunde hierüber ausgestellt. Beide Parteien des Tauschgeschäfts sichern sich gegenseitig ihren Besitz zu. Sollte die sich außer Landes befindliche Schwester Elisabeth (Else) der Brüder Bissigel Ansprüche gelten machen oder dem Wechsel widersprechen, soll dies nicht zu Lasten von Dekan und Konvent gehen, die Bissigel müssen dies alleine klären. Sollten die Bissigel etwas von ihren Besitzungen verkaufen wollen, müssen sie diese erst dem Dekan und Konvent, dann dem Abt zum Kauf anbieten. Sollten diese nicht interessiert sein, können die Bissigel ohne einen Widerspruch Fuldas die Güter verkaufen, verpfänden oder tauschen. Siegelankündigung des Abtes. Dekan, Konvent, Margarete, Kaspar und Heinrich bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Sie versichern unter Eid, die Vereinbarungen einzuhalten und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Ankündigung des ad-causas-Siegels von Dekan und Konvent von Fulda. Siegelankündigung der Brüder Bissigel. Margarete bittet ihren Schwager Heinrich Windolt aus Lauterbach (Lutternbach) für sie zu siegeln. Heinrich siegelt, ohne dass dies zu seinem Schaden ist. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann, Dekan und Konvent von Fulda, Kaspar Bissigel, Heinrich Bissigel, Heinrich Windolt
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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