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Aufsätze zu Themen der kommunalen Neugliederung
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Kreis Beckum Hauptamt >> 01 Geschäftsbetrieb und Organisation >> 01.08 Kommunale Neugliederung
1966 - 1973
Enthält u.a.: - Empfehlungen zur kommunalen Neuordnung, - "Verfassungsrechtliche und verwaltungspolitische Aspekte der kommunalen Gebietsreform" von Prof. Dr. Hoppe, Städte- und Gemeinderat 1/1973, - "Europäische Raumordnung und Regionalplanung" von Dr. Frh. von Vittinghoff-Schell, Gemeinderat, November 1967, - "Planung für den Luftverkehr in Westfalen", Gemeinderat, November 1967, - "Nordrhein-Westfalen und seine Gemeinden" von Heinrich Köppler, Städte- und Gemeinderat 7/1972 - "Nordrhein-Westfalen-Programm 1975 -Fortschreiben oder abschreiben?" von Dr. Berkenhoff, Städte- und Gemeinderat 12/1972, - "Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Landespolitik" von Prof. Dr. Halstenberg, Städte- und Gemeinderat 12/1972, - "Das Modell Städteverband" von Karl-Heinz Rothe, Städte- und Gemeinderat 2, Februar 1973, - "Landesplanung und Verwaltungsreform", Kommunalpolitische Blätter 23/1968, - "Zwölf Regionalkreise für das Land Nordrhein-Westfalen?" von Karl-Heinz Rothe, Der Städtebund 2, Februar 1969, - "Probleme zwischen Kern und Raum" von Clemens Dahm, Der Gemeinderat, März 1969, - "Kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen" von Hans Körner, Der Gemeinderat, Mai 1969, - "Kriterien für die territoriale Neuordnung der Lokalverwaltung" von Dr. Laux, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.), Mai 1968 - "Ist die Bildung von Regionalkreisen verfassungsrechtlich zulässig?" von Dr. Grüter, - "Sind Gemeinden und Gemeindeverbände bei Gebietsänderungen ohne Rechtsschutz?" von Professor Dr. Görg, Der Gemeinderat, Januar 1967, - "Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen -Selbstverwaltung im Verwaltungsstaat-" von Clemens Dahm, Juli 1969, - "Der Rechtsschutz im Eingemeindungsverfahren" von Prof. Dr. Görg, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.), Mai 1966, - "Verfassungsprobleme zur Eingemeindung" von Dr. Scholtissek, DVBl., Oktober 1968, - "Die nordrhein-westfälische Landesplanung" von Dr. Niemeier, Der Gemeinderat, August 1969, - "Stadtentwicklungsplanung für Mittelstände" von Helmut Löhr, Städte- und Gemeinderat 1973, - "Verwaltungsneugliederung im Umland kreisfreier Städte" von Dr. Laux, Der Gemeinderat, März 1970.
Akten
Vorl.Nr.: 567
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.