Originalrezess mit den Schneideweinschen Erben wegen eines von ihrem Erblasser, dem vorigen Floßverwalter zu Halle, Johann Günther Schneidewein, der sächsisch-weißenfelsischen Kammer schuldig verbliebenen und nunmehr verglichenen Floßholzgelder, de dato 2. Mai 1754 et confirmatum 7. Dezember 1754.

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Sächsisches Staatsarchiv
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