Ritter Dietrich von Mylberg vergleicht sich mit MarkgrafWilhelm von Jülich wegen der von Dietrichs Frau Metza von Merode erhobenen Ansprüche aufdie Erbschaft von Ritter Kuno von der Pütz. Der Markgrafbehält das Gut zu Lipp (Luppe), einst GrafWilhelm von Wied zuständig. Die zwei Güter des verstorbenen Robin von Serftze und des verstorbenen Johann von Stertzheim fallen an Metza, wenn der Sohn Kunos gleichen Vornamens in zwölf Jahren stirbt. Dietrich und Frau erhalten den Hofund die Vogtei zu Eppendorf, angekauft aus dem Heiratsgeld der Metza, sowie die Höfe zu Königshoven und Herten aus dem Nachlass des verstorbenen Kunos.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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